Werden Sie jetzt ein "geprüftes Mitglied" bei Gigajob.

Welche Vorteile haben Sie als geprüftes Mitglied?
- Ihre Stellenanzeigen und Nachrichten an Bewerber werden entsprechend gekennzeichnet.
- Ihre Stellenanzeigen erscheinen auf Suchergebnisseiten i.d.R. vor denen
der ungeprüften Mitglieder.
- Ihre Stellenanzeigen werden häufiger gefunden; Sie erhalten mehr Bewerbungen.
- Ihre Stellenanzeigen und Nachrichten an Bewerber wirken exklusiver und seriöser.
Wer kann geprüftes Mitglied werden?
- Unternehmen, die unsere Qualitätskriterien erfüllen und sich erfolgreich
prüfen lassen.
Was kostet die Prüfung?
- Nur 49,- Euro brutto. Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener
MwSt.
Wie läuft die Prüfung ab?
- Sie füllen das Formular unten auf dieser Seite aus ("Antrag auf
geprüfte Mitgliedschaft").
- Wir informieren Sie, wie Sie die 49,- Euro Prüfungsgebühr bezahlen
können.
- Nach dem Eingang Ihrer Zahlung werden Sie von Gigajob geprüft (Anschrift,
Telefonnummer, Einhaltung der Qualitätskriterien).
- Wenn Sie die Prüfung bestehen, wird Ihre kostenlose Mitgliedschaft
von "ungeprüft" auf "geprüft" umgestellt. Wenn
Sie die Prüfung nicht bestehen, werden wir Sie über die Gründe
informieren. Sofern Sie diese Gründe beseitigen können, dürfen
Sie danach eine erneute Prüfung beantragen - die Prüfungsgebühr
wird in diesem Fall erneut fällig.
- Ihr neuer Status "geprüftes Mitglied" gilt für die Dauer von bis zu 3 Monaten. Danach werden Sie automatisch erneut geprüft, sofern Sie unser Geschäftsverhältnis nicht mit einer Frist von 3 Werktagen zum Ablauf des dreimonatigen Zeitraums schriftlich kündigen (z.B. per Email). Außerdem wird eine neue Prüfung auch nötig, wenn sich Ihre Daten (Email-Adresse, Anschrift, Telefonnummer) ändern. In beiden Fällen wird die Prüfungsgebühr erneut fällig.
Können Sie geprüftes Mitglied werden, wenn Sie selbst eine Jobbörse
betreiben?
- Leider geht das nicht über das unten stehende Formular. Rufen Sie uns an:
Telefon 09131 974765-0.
Was sind die Qualitätskriterien, die ein geprüftes Mitglied erfüllen
muß?
- Nur "richtige" Jobs: Es sind für Stellenanzeigen
und Kontaktaufnahmen nur "echte" Jobangebote erlaubt. Sie dürfen
bei Gigajob zum Beispiel Angestellte und Freelancer, Auszubildende und Praktikanten
suchen. Es müssen überwiegend sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
angeboten werden. Nicht erlaubt ist geprüften Mitgliedern z.B. die Suche
nach Subunternehmern, Lizenznehmern und Geschäftspartnern über Gigajob.
- Nur eine Anzeige pro Job: Es ist nicht gestattet, denselben Job mit
mehreren Stellenanzeigen bei Gigajob zu bewerben - selbst wenn Sie dafür
unterschiedliche Texte verwenden.
- Keine irreführenden Stellenbezeichungen: Die Bezeichnung jedes
Jobs in der Stellenanzeige muß treffend sein. Wenn Sie zum Beispiel
einen Vertriebsmitarbeiter suchen, sollte der Titel der Anzeige auch "Vertriebsmitarbeiter"
lauten und nicht etwa "Tolle Chance" oder "Hier werden Sie
reich".
- Keine "unpassenden" Kontaktaufnahmen: Wenn Sie als geprüftes
Mitglied über Gigajob Bewerber kontaktieren, dürfen Sie ihnen nur
solche Jobs anbieten, die genau zum jeweiligen Suchprofil passen. Dabei sind
Ausschlußkriterien des Bewerbers zu beachten: Wenn der Bewerber z.B.
schreibt "keine Angebote aus dem Bereich Vertrieb", dann müssen
Sie das auch unbedingt einhalten.
- Kein Sex: Wer Jobs in diesem Bereich (z.B. Sex, Erotik, Flirtline, Escort usw.) anbietet, kann grundsätzlich nicht geprüftes Mitglied werden.
- Kein MLM: Wer Jobs in diesem Bereich (z.B. MLM, Network-Marketing, Strukturvertrieb, Heimarbeit usw.) anbietet, kann grundsätzlich nicht geprüftes Mitglied werden.
- Zügiges Antworten: Wenn sich Bewerber auf Ihre Anzeigen oder
Nachrichten hin bei Ihnen melden, erhalten diese binnen einer Woche von Ihnen
eine Reaktion in Textform (z.B. Eingangsbestätigung, Einladung zum Bewerbungsgespräch,
Absage usw.).
- Informationspflicht: Bei Änderungen Ihrer Email-Adresse, Anschrift
oder Telefonnummer sind Sie als geprüftes Mitglied verpflichtet, Gigajob
binnen 7 Tagen darüber schriftlich zu informieren. In einem solchen Fall
wird eine erneute kostenpflichtige Prüfung notwendig, wenn Sie nicht
wieder zu einem "ungeprüften Mitglied" zurückgestuft werden
wollen.
- Nur ein Account möglich: Sie als Person und auch Ihr Unternehmen
dürfen nur einen Gigajob-Account gleichzeitig besitzen. Ausnahme: Räumlich
und/oder organisatorisch getrennte Niederlassungen mit eigener Personalabteilung
dürfen jeweils einen eigenen Gigajob-Account haben.
- Vertraulichkeit: Sie dürfen Ihre Zugangsdaten für Gigajob
nicht an Dritte weitergeben.
- Exklusivität: Sie dürfen für irgendwelche Dritten
keine Anzeigen aufgeben oder Bewerber kontaktieren. Einzige Ausnahme: Ihre
geprüfte Mitgliedschaft haben Sie als Personalvermittler beantragt.
- Verzug: Um die Prüfung nicht zu verzögern, müssen Sie alle
erforderlichen Angaben und Erklärungen binnen 4 Wochen nach Eingang der Prüfungsgebühr
abgeben. Bei Nichteinhaltung der Frist gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Eine Erstattung der Prüfungsgebühr ist nicht möglich.
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